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MLL Legal vertritt Allianz erfolgreich gegen Ansprüche auf Kundschaftsentschädigungen

MLL Legal hat die Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG und die Allianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft AG erfolgreich in Verfahren vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesgericht gegen zwei ehemalige Generalagenten vertreten, welche Ansprüche auf Kundschaftsentschädigungen einklagten.

Gemäss Artikel 418u des schweizerischen Obligationenrechts (OR) hat ein Agent nach Auflösung des Agenturverhältnisses einen unabdingbaren Anspruch auf eine Kundschaftsentschädigung. Die Kundschaftsentschädigung im schweizerischen Recht ist vergleichbar mit dem Handelsvertreterausgleich, welcher in Art. 17 Abs. 2 der europäischen Handelsvertreter-Richtlinie 86/653 geregelt wird. Ein Anspruch auf eine Kundschaftsentschädigung setzt erstens voraus, dass der Agent durch seine Tätigkeit den Kundenkreis des Auftraggebers wesentlich erweitert hat. Zweitens müssen dem Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung mit der vom Agenten geworbenen Kundschaft auch nach Auflösung des Agenturverhältnisses erhebliche Vorteile erwachsen. Drittens darf ein Anspruch auf eine Kundschaftsentschädigung nicht unbillig sein.

Nach deren Pensionierung haben zwei ehemalige langjährige Generalagenten der Allianz Suisse beim Handelsgericht des Kantons Zürich gegen die Versicherung auf die Zahlung von Kundschaftsentschädigungen nach Art. 418u OR geklagt.

Urteile, welche Kundschaftsentschädigungen betreffen, sind in der Schweiz sehr selten. Das Handelsgericht war deshalb mit diversen Fragen konfrontiert, welche auch für die zukünftige Gerichtspraxis von erheblicher Bedeutung sind. Beispielsweise war umstritten, welche jährlichen Zuwachsraten für eine wesentliche Erweiterung des Kundenkreises erforderlich sind und wie diese berechnet werden. Zudem war etwa umstritten, ob die eingeklagten Ansprüche der Generalagenten, welche mehrere Jahrzehnte für die Versicherung tätig waren, unbillig sind, insbesondere wegen der sehr langen Dauer der Agenturverhältnisse.

In beiden Verfahren hat das Handelsgericht als erste Instanz die Klagen der Generalagenten vollumfänglich abgewiesen. Ein Generalagent hat das Urteil des Handelsgerichts vor dem schweizerischen Bundesgericht angefochten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen und das Urteil des Handelsgerichts damit höchstrichterlich bestätigt.

MLL Legal hat die Allianz Suisse in allen Verfahren vertreten. Das MLL Legal-Team bestand aus Renato Bucher und Thomas Kälin. Es arbeitete eng mit dem Rechtsdienst der Allianz Suisse zusammen.

Links zu den Urteilen:



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