Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle Dienstleistungen und Beratungen, welche die MLL Legal AG und/oder die MLL Legal LLP (je einzeln oder gemeinsam MLL) für ihre Auftraggeber (Auftraggeber) erbringt.

Auch wenn die Beauftragung von MLL zusätzlich durch separate Bedingungen oder Vereinbarungen (z.B. durch ein Auftragsbestätigungsschreiben, eine Vollmacht, eine Honorarvereinbarung oder eine Pitch-Dokumentation) geregelt ist, gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichwohl, jedoch mit der Massgabe, dass die von den vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichenden Regelungen in jenen separaten Bedingungen oder Vereinbarungen vorgehen.


2. Mandat

Der Umfang des Mandats von MLL bestimmt sich nach den vom Auftraggeber mitgeteilten und von MLL akzeptierten Umständen, Sachverhalten und Instruktionen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass MLL rechtzeitig alle Informationen erhält, die MLL für die Ausführung des Auftrages benötigt oder die für den Auftrag wesentlich sind. MLL darf davon ausgehen, dass die vom Auftraggeber mitgeteilten Umstände, Sachverhalte und Instruktionen korrekt und vollständig sind. Der Auftraggeber kann sich ausserhalb des Mandats nicht auf die Beratung und die Leistungen von MLL berufen oder sich losgelöst vom Mandat auf diese abstützen.

MLL ist der Vertragspartner des Auftraggebers. MLL haftet für die Leistungen und die Beratung durch jeden einzelnen Partner oder Mitarbeiter von MLL. Ein Auftrag gilt auch dann als an MLL erteilt, wenn der Auftraggeber ausdrücklich oder stillschweigend die Ausführung eines bestimmten Mandats durch eine bestimmte Person vorgesehen hat.

Sofern der Auftraggeber MLL nicht ausdrücklich darum gebeten hat, wird MLL Informationen oder Anweisungen, die MLL vom Auftraggeber oder von anderen im Namen des Auftraggebers erteilt werden, nicht verifizieren oder überprüfen, und der Auftraggeber anerkennt, dass MLL berechtigt ist, sich bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag auf diese Informationen und Anweisungen zu verlassen.

Für den Fall, dass MLL in mehreren Angelegenheiten für den Auftraggeber tätig ist, darf der Auftraggeber nicht davon ausgehen, dass Informationen, die er einer Person von MLL, die in einer Angelegenheit tätig ist, zur Verfügung stellt, an andere Personen von MLL weitergegeben werden, die in einer anderen Angelegenheit für den Auftraggeber tätig sind. MLL empfiehlt, dass der Auftraggeber alle Informationen, die für eine Angelegenheit von Bedeutung sind, direkt an das für diese Sache zuständige Team weitergibt.

MLL wird einen Auftrag unter Umständen nicht annehmen bzw. die Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen müssen, wenn nach gesetzlichen, standesrechtlichen oder internen Vorschriften ein Konflikt zwischen den Pflichten von MLL gegenüber dem Auftraggeber und anderen Auftraggebern oder zwischen den Interessen von MLL und den Interessen des Auftraggebers besteht.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, MLL jederzeit auf Anfrage die zur Durchführung einer Prüfung von Interessenskonflikten erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, MLL unverzüglich zu informieren, wenn ihm Umstände bekannt werden, die aus seiner Sicht einen potentiellen Konflikt für MLL darstellen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass MLL mit der Annahme eines Mandats keine Exklusivität für die Erbringung von Rechtsberatung oder sonstigen Dienstleistungen in Bezug auf eine bestimmte Art von Geschäft oder einen bestimmten Markt gewährt. Vorbehaltlich gesetzlicher und standesrechtlicher Vorschriften kann MLL für andere Mandanten in Geschäften, Streitigkeiten oder sonstigen Angelegenheiten tätig werden, an denen der Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder eine ihm nahestehende Person ein Interesse hat, sofern MLL dadurch nicht gegen gesetzliche, standesrechtliche oder vertragliche Pflichten gegenüber dem Auftraggeber verstösst.


3. Beizug von Drittkanzleien und externen Beratern

Sofern sachgerecht und vom Auftraggeber im Voraus genehmigt, kann MLL im Auftrag des Auftraggebers Drittkanzleien oder andere externe Berater beauftragen. Das Vertragsverhältnis hinsichtlich dieser Drittleistungen besteht unabhängig von den Abrechnungs- und Weisungsverhältnissen direkt zwischen dem Auftraggeber und der Drittkanzlei bzw. dem externen Berater. MLL übernimmt keine Verantwortung für die von den Drittkanzleien oder externen Beratern erbrachten Leistungen.


4. Vertraulichkeit

MLL unterliegt der beruflichen Schweigepflicht und wird alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen vertraulich behandeln.

Die Geheimhaltungsverpflichtungen von MLL beziehen sich nicht auf Informationen, (i) die nachweislich rechtmässig von Dritten erlangt wurden oder werden, (ii) die zum Zeitpunkt der Beauftragung von MLL allgemein bekannt waren oder (iii) die nach der Beauftragung von MLL allgemein bekannt werden, ohne dass eine Verletzung der Geheimhaltungspflichten nach diesen Geschäftsbedingungen vorliegt.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass MLL in einem tatsächlichen oder drohenden gerichtlichen, zivilrechtlichen, strafrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Verteidigung bzw. zum Schutz gegenüber dem Auftraggeber oder zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Auftraggeber relevante Informationen offenlegt. Dies ist auf vertraulicher Basis auch zulässig gegenüber den Versicherern, Versicherungsmaklern, Wirtschaftsprüfern und Beratern von MLL.

MLL kann unter geltenden Geldwäscherei-, Terrorismusfinanzierungs- oder Sanktionsbestimmungen verpflichtet sein, gegenüber den zuständigen Behörden bestimmte Informationen offenzulegen. Diese Verpflichtungen können unter Umständen die standesrechtlichen Geheimhaltungspflichten von MLL ausser Kraft setzen. Wenn dieser Fall eintreten würde, wird MLL den Auftraggeber, soweit zulässig und möglich, über das Ersuchen oder die Verpflichtung zur Offenlegung informieren.

Wie für andere führende Wirtschaftskanzleien ist es auch für MLL unabdingbar geworden, potentiellen Mandanten und Anwaltsverzeichnissen die Namen der MLL beauftragenden Unternehmen und allgemeine Beschreibungen ihrer Dienstleistungen in ausgewählten Angelegenheiten zu Referenzzwecken offenzulegen. Wenn der Auftraggeber wünscht, dass MLL dies nicht tut, kann er MLL dies mitteilen. In jedem Fall achtet MLL die Vertraulichkeitsinteressen der Auftraggeber und verzichtet auf die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen, sensiblen Daten und spezifischen Angaben zu den von MLL betreuten Angelegenheiten.


5. Honorar und Auslagen

Das Honorar von MLL wird entsprechend der Erfahrung der beteiligten Anwältinnen und Anwälte auf der Grundlage der einschlägigen Stundensätze und des Zeitaufwands berechnet. MLL behält sich das Recht vor, die Stundensätze seiner Anwältinnen und Anwälte jährlich anzupassen.

Die Honorare von MLL verstehen sich exkl. Steuern und Auslagen. MLL erhebt einen Pauschalbetrag als Prozentsatz des Anwaltshonorars für Telefon, Fax, Fotokopien und andere Kommunikations- und Bürokosten gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Anwaltsverbandes.

Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer). Allenfalls von MLL zu zahlende Umsatzsteuer geht zu Lasten der Auftraggeber. Ebenso sind ggf. anfallende ausländische Steuern und Abzüge vom Auftraggeber zu tragen bzw. dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, stellt jede Offerte, jeder Kostenvoranschlag oder jede Angabe der voraussichtlichen Anwaltskosten nur eine unverbindliche Schätzung dar. Darüber hinaus versteht sich jeder Kostenvoranschlag, jede Kostenschätzung, jede Angabe, jedes Festhonorar und jede Obergrenze für das Anwaltshonorar ohne Auslagen, Mehrwertsteuer usw. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die tatsächliche Höhe unseres Honorars nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und den geltenden Stundensätzen.

MLL stellt für die angefallenen Arbeiten regelmässig Rechnung (z.B. monatlich oder vierteljährlich). Alle Rechnungen müssen innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt bezahlt werden, es sei denn, der Rechnungsbetrag ist durch einen Vorschuss gedeckt.


6. Kommunikation und Dokumentenverwaltung

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass MLL für die Kommunikation mit dem Auftraggeber oder mit Dritten in Angelegenheiten des Auftraggebers elektronische Kommunikationsmittel ohne Verschlüsselung (z.B. E-Mail) einsetzt. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Kommunikation auf elektronischem Weg, z.B. per E-Mail, Fax oder internetbasierten Anwendungen, mit Risiken verbunden ist, insbesondere mit dem Risiko, dass Dritte von den Kommunikationsinhalten Kenntnis erlangen oder diese verändern, dass eine Kommunikation nicht beim Adressaten ankommt, dass der Inhalt einer solchen Kommunikation mit Computerviren infiziert, manipuliert oder verfälscht wird oder dass eine Kommunikation fehlgeleitet, verzögert oder nicht empfangen werden kann. MLL haftet nicht für solche Risiken. MLL empfiehlt dem Auftraggeber, alle seine Systeme, Daten und Kommunikationen auf Viren und Manipulationen zu überprüfen.

Für Videokonferenzen oder andere Formen der Kommunikation sowie für die Leistungserbringung oder Datenspeicherung kann MLL externe IT-Dienstleister oder Cloud-Anbieter mit Servern in der Schweiz oder im Ausland einsetzen, die Risiken für die Datensicherheit bergen können. Erwartet der Auftraggeber weitergehende Informationen und/oder besondere Sicherheitsmassnahmen, so ist MLL vorab zu kontaktieren bzw. entsprechend zu informieren.

Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Dateien in der von MLL für geeignet erachteten Form (elektronisch, physisch oder in anderer Form) archiviert und vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung nach zehn Jahren ohne vorherige Benachrichtigung vernichtet oder gelöscht werden können.

Alle unsere Anwältinnen und Anwälte, Praktikantinnen und Praktikanten sowie die Mitarbeitenden aller MLL-Standorte (einschliesslich unserer Büros in London und Madrid) haben Zugang zu den Daten und Informationen des Auftraggebers, es sei denn, MLL hält dies für unangemessen oder der Auftraggeber weist MLL an, den Zugang zu bestimmten Daten oder Informationen zu beschränken.


7. Haftungsbeschränkung

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass ein möglicher Haftungsanspruch für etwaige Schäden ausschliesslich gegen MLL besteht. Der Auftraggeber wird kein Verfahren einleiten und verzichtet auf jegliche Ansprüche gegenüber Mitarbeitenden, Beratern, Hilfspersonen, Partnerinnen und Partnern oder verbundenen Unternehmen von MLL. Jegliche Beratung durch MLL erfolgt ausschliesslich zu Gunsten des Auftraggebers und der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse ohne explizite Zustimmung von MLL weder für andere Zwecke verwenden noch an andere Personen weitergeben (mit Ausnahme von einer Weitergabe an Berater des Auftraggebers auf einer «Need-to-know»-Basis, wobei sich die Berater nicht auf die entsprechende Beratung von MLL abstützen dürfen).

Ist MLL beauftragt, den Auftraggeber bei der Koordination von Arbeiten anderer Berater zu unterstützen, ist MLL nicht für die Beratung durch die anderen Berater verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dafür zu sorgen, dass er die Beratung von seinen anderen Beratern erhält und diese berücksichtigen kann und dass diese Beratung für den Auftraggeber angemessen und nützlich ist. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, haftet MLL nicht für die Beratung im Zusammenhang mit ausländischem, d.h. nicht schweizerischem Recht und auch nicht für steuerrechtliche Beratung. MLL ist ohne explizite Vereinbarung nicht verpflichtet, eine einmal erfolgte Beratung später zu aktualisieren.


8. Beendigung

Sowohl der Auftraggeber als auch MLL haben das Recht, den Auftrag und eine auf dessen Grundlage erteilte Vollmacht jederzeit einseitig zu kündigen. Der Auftraggeber trägt das bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallene Honorar, Auslagen und Spesen sowie die Gebühren, Auslagen und Spesen, die notwendigerweise mit der Beendigung der Tätigkeit von MLL oder der Übertragung der Tätigkeit auf einen anderen Berater nach der Wahl des Auftraggebers verbunden sind.

Die Abschnitte 4 (Vertraulichkeit), 6 (Kommunikation und Dokumentenverwaltung), 7 (Haftungsbeschränkung) und 9 (Geltendes Recht und Gerichtsstand) dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch nach der Beendigung des Auftrags gültig.


9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Beziehung zwischen MLL und dem Auftraggeber unterliegt ausschliesslich dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und allfälliger Staatsverträge.

Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Beziehung zwischen dem Auftraggeber und MLL ergeben, sind – sofern im Auftragsbestätigungsschreiben an den Auftraggeber nicht explizit etwas anderes bestimmt ist – ausschliesslich die Gerichte am Ort der MLL-Niederlassung in der Schweiz, mit der der Auftraggeber das Mandatsverhältnis eingegangen ist, zuständig. Wenn der Auftraggeber das Mandatsverhältnis mit der MLL Legal LLP eingegangen ist, sind die Gerichte in Zürich (Schweiz) ausschliesslich zuständig.