Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle Dienstleistungen und Beratungen, welche MLL Legal AG und/oder MLL Legal LLP (einzeln und gemeinsam, MLL) für ihre Klienten (je ein Klient) erbringt.

Die vorliegenden AGB gelten gleichwohl, auch wenn die Beauftragung zusätzlich durch separate Bedingungen oder Vereinbarungen (z.B. durch eine Auftragsbestätigung, eine Vollmacht, eine Honorarvereinbarung oder eine Pitch-Dokumentation) geregelt ist, wobei solche separaten Bedingungen oder Vereinbarungen den Bestimmungen dieser AGB vorgehen.


2. Mandat

Der Umfang des Mandats von MLL bestimmt sich nach den vom Klienten mitgeteilten und von MLL akzeptierten Umständen, Fakten und Instruktionen. Der Klient stellt sicher, dass MLL rechtzeitig alle Informationen erhält, die zur Ausführung des Auftrags benötigt werden bzw. wesentlich sind. MLL darf davon ausgehen, dass die vom Klienten mitgeteilten Umstände, Fakten und Instruktionen korrekt und vollständig sind. Ausserhalb des Mandats kann sich der Klient nicht auf die Beratung bzw. Dienstleistung von MLL berufen oder sich darauf abstützen.

MLL ist der Vertragspartner des Klienten. MLL ist somit für die Leistungen und die Beratung durch einzelne ihrer Partner oder Mitarbeiter verantwortlich. Ein Auftrag gilt auch dann als an MLL erteilt, wenn der Klient ausdrücklich oder stillschweigend verlangt hat, dass ein konkretes Mandat durch eine bestimmte Person ausgeführt wird.

Ausser wenn der Klient MLL ausdrücklich darum ersucht, wird MLL die vom Klienten oder von Dritten im Namen des Klienten übermittelten Informationen oder Instruktionen nicht verifizieren oder prüfen, und der Klient anerkennt, dass MLL berechtigt ist, sich bei der Erfüllung des Auftrags auf diese Informationen und Instruktionen zu verlassen.

Falls MLL für den Klienten in mehreren Angelegenheiten tätig ist, darf nicht davon ausgegangen werden, dass Informationen zwischen Personen bei MLL ausgetauscht werden, die an verschiedenen Angelegenheiten des Klienten arbeiten. MLL empfiehlt, dass der Klient alle Informationen, die für eine Angelegenheit von Bedeutung sind, direkt an das für diese Sache zuständige Team weiterleitet.

Jeder Auftrag zwischen MLL und dem Klienten bedarf der ausdrücklichen Annahme durch MLL und MLL darf einen Auftrag nicht annehmen oder muss die Tätigkeit für den Klienten nach den gesetzlichen, standesrechtlichen oder internen Regeln einstellen, wenn ein Konflikt zwischen den Verpflichtungen von MLL gegenüber dem Klienten und anderen Klienten oder zwischen den Interessen von MLL und den Interessen des Klienten besteht.

Der Klient verpflichtet sich, MLL auf Anfrage jederzeit die für die Prüfung von Interessenskonflikten notwendigen Informationen bereitzustellen. Ausserdem verpflichtet sich der Klient, MLL unverzüglich zu informieren, wenn ihm Umstände bekannt werden, die einen potentiellen Konflikt für MLL darstellen. Mit der Annahme eines Mandats durch MLL ist keine Exklusivität für die Erbringung von Rechtsberatung oder sonstigen Dienstleistungen in Bezug auf eine bestimmte Art von Geschäft oder einen bestimmten Markt gewährt. Unter Berücksichtigung gesetzlicher und standesrechtlicher Vorschriften kann MLL für andere Klienten in Geschäften, Streitigkeiten oder sonstigen Angelegenheiten tätig werden, an denen der Klient oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder ein ihm nahestehender Dritter ein Interesse hat, sofern MLL dadurch nicht gegen gesetzliche, standesrechtliche oder vertragliche Pflichten gegenüber dem Klienten verstösst.


3. Externe Kanzleien und Berater

Falls angebracht und vom Klienten genehmigt, kann MLL externe Kanzleien oder Berater im Namen des Klienten beauftragen. Das Vertragsverhältnis für die Leistungen von externen Kanzleien oder Beratern besteht direkt zwischen dem Klienten und der externen Kanzlei bzw. dem Berater, unabhängig von den Abrechnungs- und Weisungsmodalitäten. MLL übernimmt keine Verantwortung für die Leistungen von externen Kanzleien oder Beratern.


4. Vertraulichkeit

MLL unterliegt der beruflichen Schweigepflicht und wird alle vom Klienten erhaltenen Informationen vertraulich behandeln.

Die Geheimhaltungspflichten von MLL beziehen sich nicht auf Informationen, (i) die nachweislich rechtmässig von Dritten erlangt wurden oder werden, (ii) die zum Zeitpunkt der Beauftragung von MLL allgemein bekannt waren, oder (iii) die nach der Beauftragung von MLL allgemein bekannt werden, ohne dass eine Verletzung der Geheimhaltungspflichten nach diesen AGB vorliegt.

Der Klient stimmt zu, dass MLL zu ihrem Schutz bzw. zu ihrer Verteidigung in einem bestehenden oder drohenden gerichtlichen, zivilrechtlichen, strafrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verfahren relevante Informationen offenlegen darf, und, dass relevante Informationen im Vertrauen auch gegenüber Versicherern, Versicherungsmarklern, Wirtschaftsprüfern und Beratern von MLL offengelegt werden dürfen.

Unter geltenden Geldwäscherei-, Terrorismusfinanzierungs- oder Sanktionsbestimmungen kann MLL verpflichtet sein, notwendige Informationen gegenüber den zuständigen Behörden offenzulegen. Diese Bestimmungen können den standesrechtlichen Geheimhaltungspflichten von MLL vorgehen. MLL wird den Klienten soweit zulässig und möglich über entsprechende Ersuchen oder die Verpflichtung zur Offenlegung informieren.

Sofern nicht ausdrücklich anders angewiesen, ist es MLL gestattet, bei der Erfüllung von Dienstleistungen für den Klient mit den Mitarbeitern, Beratern und Organen des Klienten und der mit ihm verbundenen Unternehmen zu kommunizieren und Informationen auszutauschen.

Es ist möglich, dass MLL für andere Klienten tätig ist oder Informationen über andere Klienten hat, die in einem ähnlichen Geschäftsbereich wie der Klient tätig sind oder die der Klient als Konkurrenten betrachten kann. MLL hat keine Verpflichtung, solche Informationen an den Klienten weiterzugeben.

Wie für andere führende Wirtschaftskanzleien ist es für MLL unabdingbar geworden, potenziellen Kunden und Verzeichnissen die Namen der Unternehmen, die Dienstleistungen von MLL in Anspruch nehmen, sowie allgemeine Beschreibungen der Dienstleistungen zu Referenzzwecken mitzuteilen. Möchte der Klient davon absehen, so ist dies MLL mitzuteilen. In jedem Fall respektiert MLL die Vertraulichkeitsbedenken des Klienten und verzichtet auf die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen oder sensiblen oder spezifischen Daten.


5. Honorar und Auslagen

Die Honorare von MLL werden entsprechend dem Erfahrungsstand der beteiligten Anwältinnen und Anwälte auf der Grundlage der geltenden Stundensätze und des Zeitaufwands berechnet. MLL behält sich das Recht vor, die Stundensätze ihrer Anwältinnen und Anwälte jährlich anzupassen.

Die Honorare von MLL verstehen sich exkl. Steuern und Auslagen. Es wird ein Pauschalbetrag als Prozentsatz des Anwaltshonorars erhoben für Telefon, Fotokopien und andere Kommunikations- und Bürokosten gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Anwaltsverbandes.

Alle Beträge verstehen sich zzgl. der ggf. anfallenden Mehrwertsteuer (MWST). Allenfalls von MLL zu zahlende MWST geht zu Lasten des Klienten. Ebenso sind ggf. anfallende ausländische Steuern und Abzüge vom Klienten zu tragen bzw. dem Klienten in Rechnung zu stellen.

Offerten, Kostenschätzungen oder Angaben von voraussichtlichen Kosten stellen lediglich unverbindliche Schätzungen dar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ausserdem versteht sich jede Offerte, jede Kostenschätzung, jede Preisangabe, jeder Festpreis oder jedes Kostendach ohne Auslagen, MWST usw. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die tatsächliche Höhe des Honorars nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und den geltenden Stundensätzen.

Rechnungen werden periodisch von MLL ausgestellt (z.B. monatlich oder vierteljährlich). Rechnungen sind innert einer Frist von 20 Tagen nach Erhalt zu zahlen, es sei denn der Rechnungsbetrag ist durch einen Vorschuss gedeckt. Der Klient ist nicht berechtigt, die Verpflichtung zur Zahlung der Rechnungen auszusetzen und/oder eine Verrechnung zu fordern.

Wird eine Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt, gerät der Klient von Gesetzes wegen in Verzug und kann zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet werden. Darüber hinaus behält sich MLL das Recht vor, nicht weiter für den Klienten tätig zu sein. Für den Fall, dass MLL Massnahmen zur Betreibung bzw. Durchsetzung der Zahlung ergreift, werden die Kosten zu den üblichen Sätzen der mit diesen Massnahmen befassten Mitarbeiter in Rechnung gestellt.


6. Kommunikation und Dokumentenverwaltung

Der Klient ist damit einverstanden, dass MLL für die Kommunikation mit ihm oder mit Dritten in Angelegenheiten des Klienten elektronische Kommunikationsmittel ohne Verschlüsselung (z.B. E-Mail) verwendet. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass die Kommunikation auf elektronischem Weg, z.B. per E-Mail oder internetbasierten Anwendungen mit Risiken verbunden ist, insbesondere mit dem Risiko, dass Dritte von den Kommunikationsinhalten Kenntnis erlangen oder diese verändern, dass eine Kommunikation nicht beim Adressaten ankommt, dass der Inhalt einer solchen Kommunikation mit Computerviren infiziert, manipuliert oder verfälscht wird, oder dass eine Kommunikation fehlgeleitet, verzögert oder nicht empfangen werden kann. Für solche Risiken ist MLL nicht verantwortlich. MLL empfiehlt dem Klienten, alle seine Systeme, Daten und Kommunikationen auf Viren und Manipulationen zu überprüfen.

Für Videokonferenzen oder andere Formen der Kommunikation sowie für die Leistungserbringung oder Datenspeicherung kann MLL externe IT-Dienstleister oder Cloud-Anbieter mit Servern in der Schweiz oder im Ausland einsetzen, die Risiken für die Datensicherheit bergen können. Erwartet der Klient weitergehende Informationen und/oder besondere Sicherheitsmassnahmen, so ist MLL vorab zu kontaktieren bzw. entsprechend zu informieren.

Der Klient nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Daten in der von MLL für geeignet erachteten Form (elektronisch, physisch oder in anderer Form) archiviert und wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach zehn Jahren ohne vorherige Benachrichtigung vernichtet oder gelöscht werden können.

Alle Anwälte und Mitarbeitenden von MLL an allen Standorten von MLL (einschliesslich der Büros in London und Madrid) haben Zugang zu den Daten des Klienten, es sei denn, MLL hält dies für unangemessen oder der Klient weist MLL an, den Zugang zu bestimmten Informationen zu beschränken.


7. Haftungsbeschränkung

Der Klient erklärt sich einverstanden, dass ein möglicher Haftungsanspruch für etwaige Schäden ausschliesslich gegen MLL besteht. Der Klient wird kein Verfahren einleiten und verzichtet auf jegliche Ansprüche gegenüber Mitarbeitenden, Beratern, Hilfspersonen, Partnern oder verbundenen Unternehmen von MLL. Jegliche Beratung durch MLL erfolgt ausschliesslich zu Gunsten des Klienten und der Klient darf die Arbeitsergebnisse ohne explizite Zustimmung von MLL weder für andere Zwecke verwenden noch an andere Personen weitergeben (mit Ausnahme von einer Weitergabe an Berater des Klienten auf einer «need-to-know»-Basis, wobei sich die Berater nicht auf die entsprechende Beratung von MLL abstützen dürfen).

Ist MLL beauftragt, den Klienten bei der Koordination von Arbeiten anderer Berater zu unterstützen, ist MLL nicht für die Beratung durch die anderen Berater verantwortlich. Die Nützlichkeit und Angemessenheit der Beratung durch andere Berater liegt allein in der Verantwortlichkeit des Klienten. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, haftet MLL nicht für die Beratung im Zusammenhang mit ausländischem, d.h. nicht schweizerischem Recht und auch nicht für steuerrechtliche Beratung. MLL ist ohne explizite Vereinbarung nicht verpflichtet, eine einmal erfolgte Beratung später zu aktualisieren.


8. Beendigung

Der Auftrag und allfällige Vollmachten dürfen von MLL wie auch vom Klienten jederzeit einseitig gekündigt werden. Der Klient trägt die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallene Honorare, Auslagen und Spesen sowie die Gebühren, Auslagen und Spesen, die notwendigerweise mit der Beendigung der Tätigkeit von MLL oder der Übertragung der Tätigkeit auf einen anderen Berater nach der Wahl des Klienten verbunden sind.

Die Abschnitte 4 (Vertraulichkeit), 6 (Kommunikation und Dokumente), 7 (Haftungsbeschränkung) und 9 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand) dieser AGB bleiben auch nach Beendigung des Auftrags gültig.


9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Beziehung zwischen MLL und dem Klienten unterliegt ausschliesslich dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und allfälliger Staatsverträge.

Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Beziehung zwischen dem Klienten und MLL ergeben, sind – sofern in der Auftragsbestätigung an den Klienten nichts anderes bestimmt ist – ausschliesslich die Gerichte am Ort der MLL-Niederlassung in der Schweiz, mit der der Klient das Mandatsverhältnis eingegangen ist, zuständig.

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