Vertretungsdienstleistungen

Juristische Vertretung und Compliance-Sicherung für internationale Unternehmen

MLL Legal bietet internationalen Unternehmen spezialisierte Vertretungsdienstleistungen in verschiedenen regulatorischen und rechtlichen Bereichen an. Wir übernehmen die Funktion des rechtlichen Vertreters für Unternehmen ohne Niederlassung in der Schweiz oder in der Europäischen Union und stellen die rechtskonforme Kommunikation mit Behörden, Institutionen und Geschäftspartnern sicher.

Unser Angebot umfasst die Übernahme von Vertretermandaten nach geltenden Datenschutz-, Daten-, KI-, Cybersecurity- und Plattformregulierungen – darunter insbesondere DSGVO, AI Act, Data Act, Data Governance Act, NIS2 und Digital Services Act. Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen auch bei der Umsetzung weiterer Vertretungsvorgaben innerhalb des internationalen oder sektorspezifischen Regulierungsrahmens.

Dank unserer interdisziplinären Fachkompetenz und langjährigen Erfahrung in der regulatorischen Beratung gewährleisten wir eine effiziente, transparente und rechtssichere Vertretung, die Vertrauen schafft und Compliance in einem dynamischen rechtlichen Umfeld sicherstellt.


NIS2

Juristische Beschreibung

Gemäss Art. 26 Abs. 3 NIS2-Richtlinie müssen bestimmte ausserhalb der EU niedergelassene Diensteanbieter – insbesondere Anbieter von Cloud-Diensten, Managed Services, DNS-Diensten oder Online-Plattformen – einen EU-Vertreter benennen. Der Vertreter fungiert als Ansprechpartner für Behörden und Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs) und ist bevollmächtigt, im Namen des Anbieters Sicherheitsvorfälle zu melden sowie mit den zuständigen Behörden zu kommunizieren.

Eine direkte Haftung des Vertreters ist nicht vorgesehen; die Verantwortung verbleibt beim vertretenen Unternehmen. Der Vertreter trägt jedoch ein vertragliches Haftungsrisiko, insbesondere wenn er Meldungen oder Behördenkontakte nicht korrekt wahrnimmt.

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AI Act

Juristische Beschreibung

Der AI Act verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen und KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck ohne EU-Niederlassung zur Benennung eines autorisierten Vertreters in der EU (Art. 22 und 54 AI Act). Dieser muss die technische Dokumentation und Konformitätserklärungen bereithalten, auf behördliche Auskunftsersuchen reagieren und bei Massnahmen der Aufsichtsbehörden kooperieren. Der Vertreter ist verpflichtet, das Mandat zu beenden, wenn der Anbieter gegen seine Verpflichtungen verstösst. Bei Pflichtverletzungen des Bevollmächtigten gemäss Art. 22 AI Act (Hochrisiko-KI-Systeme) drohen Bussen von bis zu CHF 15’000’000 bzw. 3% des weltweiten Jahresumsatzes. Es ist daher zu empfehlen, keine Vertretung für Hochrisiko-KI-Systeme anzubieten bzw. eine solche nur nach Rücksprache mit der Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls gegen eine zusätzliche Gefahrenzulage zu übernehmen. Für andere KI-Systeme besteht keine vergleichbare Strafbestimmung. Unabhängig davon verbleibt ein allgemeines vertragliches Haftungsrisiko.

Marketingtext

Mit der zunehmenden Regulierung von KI in Europa unterstützt MLL Legal internationale Technologieunternehmen als autorisierter EU-Vertreter gemäss AI Act. Wir übernehmen die zentrale Kommunikationsrolle mit europäischen Behörden, stellen Dokumentationspflichten sicher und gewährleisten rechtskonforme Marktteilnahme. Unsere Kombination aus technologischem Verständnis und regulatorischer Expertise schafft Sicherheit und Vertrauen im Umgang mit künstlicher Intelligenz.


Data Governance Act

Juristische Beschreibung

Der Data Governance Act verpflichtet Datenvermittlungsdienste und Datenaltruismusorganisationen ohne EU-Niederlassung zur Benennung eines Vertreters in der EU (Art. 11 und 19 DGA). Der Vertreter dient als zentrale Kontaktstelle für Behörden, Datennutzer und Dateninhaber, stellt auf Anfrage Informationen zur Compliance bereit und koordiniert die behördliche Kommunikation. Die Sanktionsbestimmungen des DGA richten sich nur gegen die Anbieter (Art. 34 Abs. 2 DGA) – d.h. nicht gegen den Vertreter. Dementsprechend besteht lediglich ein allgemeines Haftungsrisiko für Vertragsverletzungen.

Marketingtext

MLL Legal bietet Vertretungsdienstleistungen nach dem Data Governance Act für internationale Datenvermittler und datenbasierte Organisationen an. Wir fungieren als zentrale Kontaktstelle in der EU und sorgen für reibungslose Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Datennutzern. Durch unsere Expertise im Datenrecht unterstützen wir Unternehmen dabei, Vertrauen zu schaffen und regulatorische Anforderungen sicher zu erfüllen.


Data Act

Juristische Beschreibung

Nach Art. 37 Abs. 11 Data Act müssen Unternehmen ohne EU-Niederlassung, die Datenzugang oder -weitergabe im Rahmen des Data Act anbieten, einen EU-Vertreter bestellen. Der Vertreter ist Ansprechpartner für Behörden, übermittelt Nachweise zur Compliance und kooperiert bei Anfragen und Untersuchungen. Der Vertreter haftet nicht unmittelbar für Verstösse des Unternehmens, trägt jedoch die Verantwortung für die ordnungsgemässe Erfüllung seiner Informationspflichten.

Marketingtext

MLL Legal übernimmt für internationale Datenanbieter die EU-Vertreterfunktion nach dem Data Act. Wir stellen sicher, dass alle behördlichen Anforderungen erfüllt und Compliance-Nachweise effizient bereitgestellt werden. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte begleiten Unternehmen beim Marktzugang in Europa – rechtssicher, transparent und mit klaren Kommunikationswegen.


Digital Services Act (Online-Plattformen)

Juristische Beschreibung

Gemäss Art. 13 DSA müssen ausserhalb der EU niedergelassene Anbieter von Vermittlungsdiensten – insbesondere Plattformen, Hosting- oder Caching-Dienste – einen rechtlichen Vertreter in der EU benennen. Der Vertreter dient als Anlaufstelle für Behörden, die EU-Kommission und das European Board for Digital Services. Er muss behördliche Anordnungen entgegennehmen, deren Umsetzung sicherstellen und über ausreichende Ressourcen verfügen. Anders als bei anderen Rechtsakten haftet der Vertreter nach Art. 13 Abs. 3 DSA solidarisch mit dem Anbieter für Verstösse gegen den DSA. In der deutschen Literatur herrscht Uneinigkeit darüber, wie die genannte Bestimmung auszulegen ist. Gemäss gewissen Autoren soll der Vertreter lediglich für eigene Rechtsverletzungen haften.

Marketingtext

Als spezialisierter Partner im europäischen Digitalrecht übernimmt MLL Legal die EU-Vertretung gemäss dem Digital Services Act für internationale Plattformbetreiber und Intermediäre. Wir fungieren als rechtliche Schnittstelle zu europäischen Behörden, sorgen für eine sichere und rechtskonforme Umsetzung der Pflichten und minimieren Haftungsrisiken. Mit unserer Erfahrung im Technologie- und Plattformrecht schaffen wir Stabilität und Vertrauen in einem komplexen regulatorischen Umfeld.


EU-GDPR

Juristische Beschreibung

Nach Art. 27 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen ohne Niederlassung in der Europäischen Union verpflichtet, einen in der EU ansässigen Vertreter zu benennen, wenn sie personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten.

Der EU-Vertreter fungiert als Anlaufstelle für betroffene Personen und Datenschutzaufsichtsbehörden. Er ist verpflichtet, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen, behördliche Anfragen entgegenzunehmen und die Kommunikation zwischen Unternehmen und Aufsichtsbehörden zu koordinieren. Eine direkte Haftung des Vertreters für Datenschutzverstösse besteht nicht, jedoch trägt er eine Sorgfalts- und Mitwirkungspflicht bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

Marketingtext

MLL Legal übernimmt für internationale Unternehmen die Rolle des EU-Datenschutzvertreters nach Art. 27 DSGVO. Als erfahrener Partner mit eigener Niederlassung in der Europäischen Union stellen wir eine professionelle und rechtskonforme Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen sicher. Unsere spezialisierten Teams unterstützen bei der Einhaltung sämtlicher Datenschutzpflichten und gewährleisten einen effizienten, sicheren und vertrauenswürdigen Vertretungsservice.


UK GDPR

Juristische Beschreibung

Unternehmen ohne Niederlassung im Vereinigten Königreich, die personenbezogene Daten britischer Personen verarbeiten, sind nach Art. 27 UK GDPR verpflichtet, einen UK Representative zu benennen. Dieser dient als Anlaufstelle für die britische Datenschutzaufsicht (ICO) sowie für betroffene Personen und übermittelt Anfragen an das vertretene Unternehmen. Der Vertreter ist verpflichtet, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen und die Kommunikation mit der ICO zu koordinieren. Eine eigene Haftung für Datenschutzverstösse besteht grundsätzlich nicht, es gilt jedoch eine vertragliche Sorgfaltspflicht gegenüber dem vertretenen Unternehmen.

Marketingtext

MLL Legal bietet internationalen Unternehmen die Übernahme der Funktion als UK Representative gemäss UK GDPR an. Über unsere Partnerstruktur in London stellen wir eine zuverlässige, effiziente und gesetzeskonforme Vertretung sicher. Wir gewährleisten eine reibungslose Kommunikation mit der Datenschutzaufsicht (ICO) und unterstützen Unternehmen dabei, ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen im Vereinigten Königreich lückenlos zu erfüllen.


CH DSG

Juristische Beschreibung

Gemäss Art. 14 Abs. 1 DSG sind Unternehmen mit Sitz im Ausland verpflichtet, eine in der Schweiz ansässige Vertretung zu benennen, sofern sie personenbezogene Daten von Personen in der Schweiz bearbeiten und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. systematische Verarbeitung grosser Datenmengen oder ein hohes Risiko für die Privatsphäre).

Der Schweizer Vertreter fungiert als Ansprechpartner für betroffene Personen und die Aufsichtsbehörde (EDÖB) und ist verpflichtet, Auskünfte zu erteilen und datenschutzrechtliche Anliegen weiterzuleiten. Eine direkte Haftung für Datenschutzverstösse besteht nicht, der Vertreter unterliegt jedoch den Mitwirkungs- und Informationspflichten gemäss DSG.

Marketingtext

MLL Legal übernimmt für internationale Unternehmen die Funktion des Schweizer Datenschutzvertreters nach Art. 14 DSG. Mit unserem Standort in Zürich und langjähriger Erfahrung im Datenschutzrecht garantieren wir eine professionelle Vertretung gegenüber dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) sowie gegenüber betroffenen Personen. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Schweizer Datenschutzpflichten effizient und rechtskonform umzusetzen – praxisnah, zuverlässig und kompetent.



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Unser schweizweit führendes ICT-Team berät Sie umfassend zu Softwarerecht, Lizenzierung, Datenschutz und Datensicherheit – ebenso wie zu E-Commerce, digitalem Marketing und Blockchain. Mit pragmatischen, lösungsorientierten Ansätzen und langjähriger Erfahrung in grenzüberschreitenden digitalen Geschäftsmodellen helfen wir Ihnen, rechtliche Risiken realistisch einzuschätzen und Chancen konsequent zu nutzen.

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