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Neues Urheberrecht für Fotografien

sic! 11/2020 | S. 599, 11. November 2020 (s. www) Bearbeitete Version vom 2. Februar 2021 (s. PDF)
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Der neue Schutz von Fotografien ohne individuellen Charakter als sog. Wiedergaben wird Fotografen und Inhabern der Rechte an Fotografien sicher die Durchsetzung ihrer Rechte erleichtern, da es sie vom schwer zu erbringenden Nachweis des individuellen Charakters ihrer Fotografien befreit. Der neue Schutz kommt neben professionellen auch allen anderen Fotografen zugut, aber nicht von Überwachungskameras, Dashcams und Fotofallen aufgenommenen Fotografien. Der Schutz besteht nur für Fotografien von dreidimensionalen Objekten; eine noch so sorgfältige Reproduktionsfotografie eines Gemäldes oder einer Urkunde bleibt nach wie vor schutzlos.