Viele Unternehmen haben sich bei ihren Datenschutz-Compliance-Projekten in einer ersten Phase nicht oder nicht spezifisch mit dem Mitarbeitendendatenschutz befasst. Dennoch ist es wichtig, den Mitarbeitendendatenschutz nicht zu vergessen und in die Datenschutz-Compliance miteinzubeziehen. Michael Reinle, Partner und Mitglied der Fachgruppe ICT & Digital hat in einem Beitrag im WEKA Newsletter Datenschutz, Ausgabe 02 – Februar 2024, dargestellt, was beim Mitarbeitendendatenschutz zu berücksichtigen ist.
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