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Rückblick – Jahrestagung IBA Wien 2015: «Ad Blocker: A new right for users or a new threat for the internet?»

Unter der Leitung von Lukas Bühlmann und Dr. Martin Schirmbacher, Berlin, fand im Rahmen der Jahrestagung der International Bar Association (IBA) 2015 Veranstaltung zum Thema „Ad blocker: a new right for users or a new threat for the internet?“ statt.

Die International Bar Association (IBA) ist der weltweit führende Zusammenschluss von praktizierenden Juristen und Anwaltskammern mit mehr als 35.000 Mitgliedern aus der ganzen Welt. Organisiert in zahlreichen Arbeitsgruppen leistet die IBA einen wesentlichen Beitrag für den zwischenstaatlichen Austausch von Rechtsentwicklungen und übt Einfluss auf die Entwicklung des Rechts weltweit aus.

An einer halbtägigen Veranstaltung unter dem Titel „Ad blocker: a new right for users or a new threat for the internet?“ wurde das aktuelle und kontroverse Thema der sog. AdBlocker diskutiert. Unter der Leitung der beiden IBA Fachgruppen Product Law and Advertising (Lukas Bühlmann, Committee Co-Chair) sowie Technology Law (Dr. Martin Schirmbacher, Committee Vice-Chair) diskutieren . Einen einzigartigen Einblick in die Brisanz des Themas bot dabei die direkte Konfrontation der Argumente des erfolgreichsten Anbieters von AdBlock-Software sowie Axel Springer SE, eines der bedeutendsten Medienunternehmens Europas.

Personalisierte Werbung ist ein grosses Geschäft und finanziert zu einem grossen Teil die vielen verfügbaren Gratisinhalte im Netz. Doch Konsumenten können die permanente Werbung im Netz auch als durchwegs störend empfinden, auch wenn Werbung, Banners und Pop-Ups selbstverständlich zum “Internet” gehören und wichtige Quellen zur Finanzierung von Content sind, der andernfalls kostenpflichtig wäre. Abhilfe für genervte User schafft jedenfalls der sogenannte “Ad-Blocker”, eine Software, die sich wie ein Filter zwischen den Inhalt einer Webseite und die angezeigte Werbung schiebt und unerwünschte Anzeigen – auf Initiative des Users und je nach gewünschtem Durchlässigkeitsgrad – unterbindet. Der Vertrieb, der Einsatz und auch die Möglichkeiten der Content-Anbieter und Werbetreibenden zur Bekämpfung dieser Software-Tools werfen rechtliche Fragen auf, die sehr umstritten sind.

Adobe und Pagefair gehen davon aus, dass 2015 weltweit Werbeerlöse in Höhe von 21 Milliarden US-Dollar den Werbeblockern zum Opfer fallen, 2016 sogar doppelt soviel.

Vor diesem Hintergrund bot die Veranstaltung Gelegenheit für eine systematische Darstellung der rechtlich relevanten Themen rund um die Beurteilung des Einsatzes und der Bekämpfung von Ad Blocking-Software. Die Session war in drei Teile aufgeteilt:

Als Einführung in das Thema wurde die rechtliche Lage in Europa, in den USA und in Asien vorgestellt. Hierzu verschaffte Herr Dr. Arthur Stadler einen Überblick über die rechtliche Lage in Europa und stellte aktuelle Rechtsfragen dar, mit denen sich die Unternehmen und Medienhäuser hinsichtlich Ad Blocking auseinanderzusetzen haben. John Eastwood zeigte die Rechtslage in verschiedenen asiatischen Ländern auf. Trotz der noch spärlichen Rechtsprechung zum Thema Ad Blocker im asiatischen Raum wurde in China ein illustrativer Fall entschieden: Im Fall „360 vs. Tencent“ klagte eines der grössten Unternehmen Chinas vor dem Guangdong High Court gegen ein anderes, weil dessen Software Werbungen (Ads) blockiert und dadurch gegen das Kartellrecht des Landes verstossen hatte. Fatima Khan, machte schliesslich den Abschluss mit einer Darstellung des US-amerikanischen Rechts zum Thema.

Im zweiten Block der Session zeigten Vertreter der betroffenen Branchen ihre naturgemäss sehr konträre Sicht der Dinge auf. Herr Kay Recke, Legal Counsel bei Eyeo GmbH legte zuerst die Vorteile von Ad Blocking aus der Perspektive der Konsumenten dar, worauf Dr. Philipp-Christian Thomale, Legal Counsel beim Axel Springer Verlag, die sehr kritische Haltung seitens der Medienbranche gegenüber Ad Blocker begründete sowie erklärte, wieso das Medienhaus Ad Blocking Software für rechtswidrig hält. Anschliessend präsentierte Frau Fatima Khan den Standpunkt der Werbetreibenden und Werbebranche.

Den Abschluss der Veranstaltung machten zwei Vorträge zu spezifisch rechtlichen Themen: Herr Dr. Reinhart Siegert ging der kartellrechtliche Relevanz von Ad Blocking auf den Grund und befasste sich insbesondere mit der Frage der kartellrechtlichen Zulässigkeit des sog. «whitelistings» durch die Anbieter von AdBlock-Software, also der Deblockierung von bestimmter Werbung gegen Entgelt. Last but not least zeigte Dr. Martin Schirmbacher  mit seiner Präsentation die Grenzen der Zulässigkeit der Bekämpfung von AdBlocking-Software durch die Werbe und Medienbranche auf. Dabei beinhaltete seine Präsentation insbesondere eine Gegenüberstellung von rechtmässigen und rechtlich fragwürdigen Massnahmen.

Noch einmal alle Vorträge mit Downloadlink im Überblick:

Redner Präsentationen
1. Teil
Lukas Bühlmann, Bühlmann Rechtsanwälte AG , Zürich AdBlocking Introduction
Dr. Arthur Stadler, Brandl & Talos Rechtsanwälte, Wien & Bühlmann Rechtsanwälte AG, Zürich Ad Blocking│Legality and state of play under EU law
John Eastwood, EigerLaw, Taiwan Relevance & State of the Law in Asia
Fatima Khan, Airpush Inc., Denver, Colorado, USA The (il)Legality of Ad Blocking
2. Teil
Kai Recke, Eyeo GmbH, Köln, Deutschland Adblocker Legallity from a Users perspective
Dr. Philipp-Christian Thomale, Axel Springer SE, Berlin, Deutschland Axel Springer´s legal position concerning Ad Blocker
Fatima Khan, Airpush Inc., Denver, Colorado, USA The (il)Legality of Ad Blocking
3. Teil
Dr. Reinhart Siegert, Heuking Kühn Lüer Woitek, München, Deutschland Antitrust aspects of AdBlocking and counter measure
Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin, Deutschland Legal limits of blocking Adblockers

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann



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