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Rückblick Webinar 2017: „Preiswerbung – Tiefstpreisgarantien, unverbindliche Preisempfehlungen, Rabattwerbung“
Michael Reinle hat im einstündigen Webinar die wichtigsten Aspekte und Anforderungen im Zusammenhang mit Preiswerbung vorgestellt. Zunächst zeigte er anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen im UWG und in der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) auf, dass die Preiswerbung in der Schweiz restriktiv gehandhabt wird. Allem voran dürfen Werbung und Preisangaben nicht falsch, täuschend oder irreführend sein. Dementsprechend ist auch die Gerichtspraxis betreffend Tiefstpreisgarantien – unter Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung – restriktiv: So ist Werbung mit Tiefstpreisen grundsätzlich verboten, sofern der tiefste Preis nicht nachgewiesen werden kann. Weiter müssen bei Preisvergleichen Art und Zeitpunkt des Vergleiches transparent sein. Zudem sind bei Preisvergleichen und Preisreduktionen Waren grundsätzlich genau zu spezifizieren. In diesem Zusammenhang veranschaulichte Michael Reinle anhand von Beispielen, wie Preisvergleiche und Preisreduktionen in der Werbung korrekt darzustellen sind. In Bezug auf Werbung mit Rabatten wies er darauf hin, dass diese zeitlich nur beschränkt angewendet werden dürfen. Schliesslich zeigte er auf, dass Zugabepromotionen und Koppelungsgeschäfte unter Umständen als Alternativen zu Preisvergleichen verwendet werden können.
Die Präsentation „Preiswerbung – Tiefstpreisgarantien, unverbindliche Preisempfehlungen, Rabattwerbung“ steht Ihnen hier zur Verfügung.
Das nächste Webinar „E-Commerce & Datenschutz – Cookies, Newsletter und weiter aktuelle Themen“ findet am Donnerstag, 10. August 2017 (10.00 Uhr) statt! Wir würden uns freuen, Sie auch am nächsten Webinar begrüssen zu dürfen!
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