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FIFA obsiegt gegen PUMA in Unterlassungsklage vor dem Handelsgericht Zürich
Mit Urteil vom 6. April 2022 stellte das Bundesgericht fest, dass die Markenregistrierungen «PUMA WORLD CUP QATAR 2022» und «PUMA WORLD CUP 2022» irreführend seien. Es ordnete die Löschung dieser Marken aus dem Register an und wies die Sache zur Entscheidung über die Frage des Unterlassungsanspruchs an das Handelsgericht Zürich zurück. Nun hat das Handelsgericht…