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Info-Frühstück – Die Kernaspekte der Aktienrechtsreform auf dem Servierteller
Am 1. Januar 2023 trat das neue Aktienrecht in Kraft. Davon betroffen sind unter anderem sämtliche Aktiengesellschaften mit Sitz in der Schweiz. Das neue Aktienrecht wartet mit einem Strauss an neuen gesetzlichen Vorgaben auf und stellt gleichzeitig neue Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung – zur Umsetzung bedarf es der Revision der Statuten.