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Rückblick: 21. DGRI Drei-Länder-Treffen in Linz im Juli 2014

Das alljährlich stattfindende Drei-Länder-Treffen der

DGRI (Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik) fand dieses Jahr in seiner 21. Ausgabe in Linz statt. Im internationalen Kontext wurde über rechtliche Entwicklungen und aktuelle Herausforderungen des IT-Rechts referiert und diskutiert. Die dreitägige Veranstaltung führte zu einem gehaltvollen und tiefgehenden Gedankenaustausch auf internationaler Ebene. Beteiligt waren Vertreter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Gerade zu Beginn der offiziellen Veranstaltung am Freitag, als die Köpfe noch frisch waren, widmete man sich der höchst aktuellen und für den E-Commerce äusserst bedeutsamen Umsetzung der neuen EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2001/83/EU). Dazu präsentierte Lukas Bühlmann seinen Vortrag «Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Schweiz».

Im Vortrag werden aktuellen Entwicklungen und Problemfelder des Verbraucherrechts in der Schweiz und in der EU besprochen und mit Beispielen veranschaulicht um zum Schluss einige Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis aufzuzeigen.

Das Augenmerk wird anfänglich auf das in der Schweiz laufende Gesetzgebungsverfahren im Konsumentenbereich gerichtet. Zentral erscheint hier der Entwurf eines neuen Widerrufsrechts für den Fernabsatzhandel, das nach dem Vorbild der EU auch in der Schweiz eingeführt werden soll. Die vorgesehenen Änderungen im Obligationenrecht sehen zum Beispiel eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vor. Die Dauer der Frist entspricht jener der EU-Richtlinie. Auch die Ausnahmen vom Widerrufsrecht stimmen grösstenteils mit dem europäischen Recht überein.

Wann das neue Widerrufsrecht in der Schweiz in Kraft tritt ist ungewiss, deshalb soll im Folgenden die aktuelle Rechtslage ausgeleuchtet werden. Geltendes Schweizer Recht wird dafür der neuen EU-Verbraucherrechte-Richtlinie gegenübergestellt. In vielen Bereichen des Online-Handels existieren nach schweizerischem Recht, anders als nach europäischem, keine gesetzlichen Regelungen. Beispielsweise fehlen heute spezielle Bestimmungen zum Widerrufsrecht, zu den Informationspflichten oder zu den formalen Anforderungen bei Fernabsatzverträgen. In Ausnahmefällen lassen sich allerdings Bestimmungen aus der allgemeinen Gesetzgebung entnehmen,die der EU-Richtlinie entsprechen oder zumindest ähnlich sind. Die schweizerischen Preisbekanntgabevorschriften beispielsweise stimmen weitgehend mit denen der EU-Richtlinie (Art. 5 & 6 RL) überein.

Das neue Verbraucherrecht zielt auf eine weitergehende Harmonisierung des EU-Binnenmarktes ab, was dem E-Commerce zahlreiche Vorteile und Vereinfachungen bringen wird. Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie soll den Harmonisierungsprozess antreiben. Weil aber die nationalen Erlasse der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der EU-Richtlinie nicht unerheblich voneinander abweichen, verläuft der Fortgang der Harmonisierung zuweilen auf holprigen Wegen. Dies geht u. a. auch aus den unterschiedlichen Anforderungen an die Impressumspflicht in den einzelnen Mitgliedstaaten und der Schweiz hervor. Auch die uneinheitliche Rechtsprechung in Europa sorgt für zusätzliche Unsicherheiten bei den Marktteilnehmern. Trotzdem ist es für Online-Händler in der Praxis nicht unmöglich, sich entsprechend den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verhalten. Einige Möglichkeiten für eine Cross-Border Compliance kompatible Gestaltung von Online-Shops werden am Schluss der Präsentation vorgestellt.

Einen Link zu den Folien der Präsentation und weitere nützliche Links zum Thema finden Sie gleich unten. Zukünftige Entwicklungen im Verbraucherrecht werden auf diesem Blog aufmerksam verfolgt und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann



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