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Lukas Bühlmann auf der IBA Jahrestagung 2009
Die International Bar Association (IBA) ist der weltweit führende Zusammenschluss von praktizierenden Juristen und Anwaltskammern mit mehr als 35.000 Mitgliedern aus der ganzen Welt. Organisiert in zahlreichen Arbeitsgruppen leistet die IBA einen wesentlichen Beitrag für den zwischenstaatlichen Austausch von Rechtsentwicklungen und übt Einfluss auf die Entwicklung des Rechts weltweit aus.
Die diesjährige Jahrestagung findet vom 4. bis zum 9. Oktober in Madrid statt. Mit ihren mehr als 150 Workshops deckt sie die ganze Bandbreite aus der rechtlichen Praxis ab.
Unter dem Titel „Advertising in the New Media“ findet ein Kolloquium am Mittwoch den 7. Oktober statt. Unter dem Vorsitz von Rechtsanwalt Lukas Bühlmann (BÜHLMANN RECHTSANWÄLTE, Zürich) und Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacher (HÄRTING Rechtsanwälte) werden Vorträge zu verschiedenen Werbemöglichkeiten der neuen Medien gehalten sowie ihre rechtlichen Rahmenbedingungen diskutiert.
Zu den vorgetragenen Themen gehört das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Google wegen Markenrechtsverletzungen durch das AdWord-Programm. Hier wird der in der Rechtsabteilung von Google Frankreich mit dem Fall betraute Jurist Insiderwissen verbreiten. Auch über die rechtlichen Problematiken im Zusammenhang mit Suchmaschinenoptimierungen wird referiert. Darüber hinaus wird sonstige verhaltensbezogene Werbung im Internet eine Rolle spielen. Martin Schirmbacher wird sich mit der Zulässigkeit von interaktiven City-Light-Postern (interactive billboards) beschäftigen; Werbetafeln, die auf in der Nähe befindliche Personen reagieren und entsprechende Werbemitteilungen versenden. Ein Vertreter von Microsoft aus Brüssel wird die Position des Softwareriesen auf die Werbung im Netz und die damit verbundenen rechtlichen Probleme darstellen. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einer Diskussion zur Frage des Gerichtsstandes und des anwendbaren Rechts. Anhand eines Falles werden die weltweiten Auswirkungen von Internet-Werbung erörtert und diskutiert, vor welchen Gerichten Betroffene Rechtsschutz erhalten können.
Das Programm des Kolloquiums im Einzelnen:
- Thomas Myrup Kristensen, EU Internet Policy Director Microsoft, Brüssel: “Advertising in the New Media from a Microsoft’ Perspective”
- Benjamin A. du Chaffaut, In-House Counsel, Rechtsabteilung, Google, Paris: “Google Ads and Trade Marks as Keyword Triggers”
- Fredrik Roos, Rechtsanwalt, Setterwalls, Göteborg: „Search Engine Optimizing”
- Martin Schirmbacher, Rechtsanwalt, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin: „Speaking Billboards and mobile messages – avoiding spam in a mobile world”
- Sheila A. Millar, Rechtsanwältin, Keller and Heckman, Washington D.C.: “Targeting Advertising”
- Lukas Bühlmann, Rechtsanwalt, GBF Rechtsanwälte, Zürich und Michael L. Novicoff, Rechtsanwlt, Liner Grode Stein Yankelevitz Sunshine Regenstreif & Taylor LLP, Los Angeles: „Jurisdiction & Applicable Law in world wide accessible advertisement”
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann
