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IBA Wien 2015: Ad blocker: a new right for users or a new threat for the internet?
Die International Bar Association (IBA) ist der weltweit führende Zusammenschluss von praktizierenden Juristen und Anwaltskammern mit mehr als 35.000 Mitgliedern aus der ganzen Welt. Organisiert in zahlreichen Arbeitsgruppen leistet die IBA einen wesentlichen Beitrag für den zwischenstaatlichen Austausch von Rechtsentwicklungen und übt Einfluss auf die Entwicklung des Rechts weltweit aus.
Die diesjährige Jahrestagung findet vom 4. bis zum 8. Oktober 2015 in Wien statt. Mit ihren mehr als 150 Workshops deckt sie die ganze Bandbreite aus der rechtlichen Praxis ab.
An einer halbtägigen Veranstaltung unter dem Titel „Ad blocker: a new right for users or a new threat for the internet?“ wird das aktuelle und kontroverse Thema der sog. AdBlocker diskutiert. Unter der Leitung der beiden IBA Fachgruppen Product Law and Advertising (Lukas Bühlmann, Committee Co-Chair) sowie Technology Law (Dr. Martin Schirmbacher, Committee Vice-Chair) diskutieren verschiedene Kollegen aus Europa, Asien, und den USA über die rechtlichen Aspekte des Einsatzes und der Bekämpfung sog. Ad Blocker Software.
Personalisierte Werbung ist ein grosses Geschäft und finanziert zu einem grossen Teil die vielen verfügbaren Gratisinhalte im Netz. Doch Konsumenten können die permanente Werbung im Netz auch als durchwegs störend empfinden, auch wenn Werbung, Banners und Pop-Ups selbstverständlich zum “Internet” gehören und wichtige Quellen zur Finanzierung von Content sind, der andernfalls kostenpflichtig wäre. Abhilfe für genervte User schafft jedenfalls der sogenannte “Ad-Blocker”, eine Software, die sich wie ein Filter zwischen den Inhalt einer Webseite und die angezeigte Werbung schiebt und unerwünschte Anzeigen – auf Initiative des Users und je nach gewünschtem Durchlässigkeitsgrad – unterbindet. Der Vertrieb, der Einsatz und auch die Möglichkeiten der Content-Anbieter und Werbetreibenden zur Bekämpfung dieser Software-Tools werfen rechtliche Fragen auf, die sehr umstritten sind.
Adobe und Pagefair gehen davon aus, dass 2015 weltweit Werbeerlöse in Höhe von 21 Milliarden US-Dollar den Werbeblockern zum Opfer fallen, 2016 sogar doppelt soviel.
Zu diesem brisanten Thema diskutieren am 6. Oktober 2015 in Wien:
- Lukas Bühlmann, Bühlmann Rechtsanwälte AG, Zürich
- John Eastwood, EigerLaw, Taiwan
- Fatima Khan, Airpush Inc., Denver, Colorado, USA
- Kai Recke, Eyeo GmbH, Köln, Deutschland
- Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin, Deutschland
- Dr. Reinhart Siegert, Heuking Kühn Lüer Woitek, München, Deutschland
- Dr. Arthur Stadler, Brandl & Talos Rechtsanwälte, Wien & Bühlmann Rechtsanwälte AG, Zürich
- Dr. Philipp-Christian Thomale, Axel Springer SE, Berlin, Deutschland
Weitere Informationen:
- BR-News «Ad-Blocking & Whitelisting: Unlautere Geschäftspraktik nach österreichischem & Schweizer Wettbewerbsrecht?» v. 7. Mai 2015
- Stellungnahme Eyeo GmbH (Ad Block Puls)
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts im Fall “Rama Cremefine”, BGer 4C.322/2006
- Eyeo GmbH gegen Onlinemedien – Sieg für AdBlock Plus vor Gericht
- Werbeblocker -«Google respektiert die Nutzerfreiheit nicht», NZZ-Online 14.3.2013
- Onlinewerbung – «Nicht die Robin Hoods im Netz», NZZ-Online 31.1.2014
- Onlinewerbung – «Google muss eine simple Frage beantworten», NZZ-Online 22.2.2013
- Kontroverse um AdBlock Plus – «Wir haben einige Fehler gemacht», NZZ-Online 1.7.2013
- «Manifest für akzeptable Werbung»: Adblock Plus will Kritiker besänftigen, NZZ-Online 2.4.2014
- Onlinewerbung ausblenden: Neue Vorwürfe gegen die Macher von AdBlock Plus, NZZ-Online 9.7.2013
- Umstrittener Werbeblocker: AdBlock Plus bringt eigenen Browser, NZZ-Online 11.2.2015
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann & Dr. Arthur Stadler
