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Übersicht über die Teilrevision der Zivilprozessordnung

Jusletter, 6. April 2020
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Am 26. Februar 2020 hat der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf zu einer Teilrevision der Schweizerischen Zivilprozessordnung an das Parlament verabschiedet. Obschon sich die ZPO grundsätzlich bewährt hat, schlägt der Bundesrat unter dem Titel der Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung punktuelle Anpassungen vor, welche in der Praxis grosse Auswirkungen zeitigen dürften. Um die Teilrevision nicht zu gefährden, soll die umstrittene Frage der kollektiven Rechtsdurchsetzung von der Revision abgetrennt und separat behandelt werden. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, welche der Entwurf vorsieht.