Dr. Marcel R. Jung, LL.M.
Dr. Marcel R. Jung, LL.M.

Dr. Marcel R. Jung, LL.M.

Partner/Dipl. Steuerexperte, Zürich

Schiffbaustrasse 2 | Postfach | CH-8031 Zürich | Schweiz
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T +41 58 552 06 30
marcel.jung@mll-legal.com

Profil

Marcel Jung ist Rechtsanwalt und dipl. Steuerexperte. Er ist Co-Head der Fachgruppe Steuerrecht von MLL Legal. Er hat breite Erfahrung im schweizerischen und internationalen Steuerrecht und ist ausserdem ein erfahrener Prozessanwalt in nationalen und internationalen Steuerverfahren vor Schweizer Gerichten bis zum Bundesgericht.

Seine fachlichen Interessen fokussieren auf die steuerrechtlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft, der globalen Steuertransparenz und des grenzüberschreitenden Informationsaustausches, den BEPS-Aktionsplan der OECD und dessen Einfluss auf das Unternehmens- und Konzernsteuerrecht und private Vermögensstrukturen, die multilateralen Abkommen im Steuerrecht, die Steuerschiedsgerichtsbarkeit und den Rechtsschutz der steuerpflichtigen Personen.




Industriegruppen


Auszeichnungen

ITR Worls Tax Leader 2023Legal 500 EMEA Recommended LawyerMarcel R. Jung Who's Who Legal Switzerland Tax 2022World Tax Highly Regarded 2022Marcel R. Jung Tax Expert Guide 2022 Tax Leading Advisor SwitzerlandChambers and Partners Alternative Funds 2021World Tax Expert Guides Tax Leader 2021Legal 500 EMEA Recommended Lawyer 2021Legal 500 EMEA Recommended Lawyer 2020Legal 500 EMEA Recommended Lawyer 2019
  • «Marcel Jung earns plaudits from peers as «an outstanding professional with a top-tier reputation in corporate tax matters» – Who’s Who Legal, National Leader Corporate Tax, 2022
  • Marcel Jung is recommended in The Legal 500 EMEA, Tax, 2022
  • «Marcel Jung is an outstanding tax lawyer with specific expertise on international tax matters» – Legal 500 EMEA, Tax, 2020

Deals & Cases

  • Beratung von in den USA ansässigen Privatpersonen in Zusammenarbeit mit einer US-Kanzlei und einem US-Familienbüro bei der Steuerplanung vor der Immigration und dem Umzug von den USA in die Schweiz. Die Steuerplanungsberatung vor der Immigration umfasste die Umstrukturierung des weltweiten Vermögens und der US-Investitionen sowie der US-Trusts unter den US-Einkommensteuer- und US-Nachlasssteuerabkommen, um eine steuerlich effiziente Investitionsstruktur zu erreichen
  • Beratung eines in der Schweiz steuerlich ansässigen Privatkunden und U.S. Green Card Inhaber unter U.S. Einkommenssteuer- und U.S. Erbschaftssteuerabkommen, um im Korridor zwischen U.S. Einwanderungsrecht und der Tie-Breaker-Regel im Schweizer-U.S. Einkommenssteuerabkommen zu bleiben
  • Vertretung mehrerer Mitglieder einer spanischen Familie in einem spanischen Auskunftsersuchen über mehrere Auskunftsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof. Die Angelegenheit steht im Zusammenhang mit dem EG-Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien wegen Modelo 720 und Paradise Papers
  • Erfolgreiche Vertretung eines Schweizer Angeklagten in einem Steuerstrafverfahren in einem Fall, in dem der Angeklagte eine Schweizer Uhr ohne Schweizer Mehrwertsteuerdeklaration beim Schweizer Zollamt eingeführt hat. Die Informationen wurden spontan gemäss dem Protokoll über die gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen vom 9. Juni 1997 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz ausgetauscht, das dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweiz hinzugefügt wurde
  • Erfolgreiche Vertretung eines deutschen Beschuldigten in einem Steuerstrafverfahren in einem Fall, in dem der Beschuldigte Deutschland verliess, seinen steuerlichen Wohnsitz in die Schweiz verlegte, ein Schweizer Unternehmen liquidierte und zurück nach Deutschland zog. Die Eidgenössische Steuerverwaltung, Abteilung Strafsachen und Prüfungen, erliess eine Verfügung zur Rücknahme der Steuerstrafverfolgung wegen Verjährung
  • Erfolgreiche Vertretung eines Steuerpflichtigen in einem Einkommenssteuerverfahren gegen die Eidgenössische Steuerverwaltung in einem Fall, in dem zwei Investoren eine gemeinsam gehaltene Immobilie innerhalb von zehn Monaten nach dem Erwerb auf privat gehaltene Immobiliengesellschaften übertragen haben und die Gesellschaften zehn Tage nach der Übertragung die Immobilie mit einer Gewinnmarge von 82,5% an eine vermögende Privatperson verkauft haben. Der Oberste Gerichtshof entscheidet aufgrund von Beweisregeln zugunsten des Steuerpflichtigen und bestätigte den Entscheid eines Vernehmers

Ausbildung

  • Universität London, Queen Mary College, LL.M.
  • Universität Basel, Dr. iur.
  • Dipl. Steuerexperte
  • Anwaltszulassung für die Schweiz (1998)
  • Harvard Law School, Visiting Student, ITP Summer Program
  • Universität Basel, lic. iur.
  • Universität St. Gallen, lic. oec. HSG

Mitgliedschaften

  • Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)
  • Zürcher Anwaltsverband (ZAV)
  • International Bar Association (IBA)
  • International Fiscal Association (IFA)
  • EXPERTsuisse

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Assistentin

«Marcel Jung is an outstanding tax lawyer with specific expertise on international tax matters»

Legal 500 EMEA, Tax, 2020
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Publikationen