Aktionärbindungsvertrag
Diese Vorlage enthält einen Aktionärbindungsvertrag betreffend Aktien einer Schweizer Aktiengesellschaft gemäss Art. 620 ff. des Schweizer Obligationenrechts (OR).
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Beschreibung
Die Schweizer Aktiengesellschaft ist eine stark kapitalbezogene Rechtsform. Dies zeigt sich deutlich in der gesetzlichen Regelung, wonach die grundsätzlich einzige Pflicht der Aktionär*innen darin besteht, den bei Bezug der Aktien festgesetzten Ausgabebetrag zu leisten (Art. 680 Abs. 1 OR).
In der Praxis besteht häufig ein Bedürfnis, die gesetzliche Regelung durch personenbezogene Elemente, z.B. Rechte und Pflichten der Aktionär*innen untereinander und/oder gegenüber der Gesellschaft, zu ergänzen. Zu diesem Zweck werden Aktionärbindungsverträge abgeschlossen.
Aktionärbindungsverträge sind gesetzlich nicht geregelt und es besteht eine Vielzahl von möglichen Regelungsgegenständen. Entsprechend vielseitig können Aktionärbindungsverträge ausgestaltet werden. Mit dieser Vorlage wird entsprechend nur ein genereller, personalisierter Entwurf erstellt, der noch auf die konkreten Verhältnisse und Bedürfnisse anzupassen ist.
Typische Regelungsinhalte eines Aktionärbindugnsvertrags sind allgemeine Pflichten der Aktionär*innen hinsichtlich der Ausübung ihrer Stimmrechte, die Bestimmung von spezifischen Quoren für Beschlüsse der Generalversammlung oder des Verwaltungsrats, Vorschriften betreffend die Wahl und Zusammensetzung des Verwaltungsrats, Informationsrechte von Aktionär*innen, Regeln in Bezug auf die Ausschüttung von Dividenden, Beschränkungen der Übertragung von Aktien (Veräusserungsverbote, Vorkaufsrechte, Kaufsrechte, Drag-Along- und Tag-Along-Rechte etc.), Konkurrenzverbote, Abwerbeverbote, Konventionalstrafen oder die Verpflichtung zur Hinterlegung von Aktien bei einem Escrow Agent.
Folgende Elemente können individuell konfiguriert werden:
- Angaben zu den Parteien.
- Angeben zur Gesellschaft.
- Beschlussquoren in der Generalversammlung.
- Beschlussquoren im Verwaltungsrat.
- Zusammensetzung des Verwaltungsrats.
- Angaben zur Geschäftsführung.
- Informationsrechte der Aktionär*innen.
- Übertragungsbeschränkungen.
- Hinterlegung der Aktien bei einem Escrow Agent.
- Konkurrenzverbote.
- Abwerbeverbote.
- Konventionalstrafen.
Zusätzliche Information
Sprache | Deutsch, Englisch |
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